Satzung

Satzung der Jungen Liberalen WOlfsburg

Stand 14. Dezember 2017

§ 1 Name
Der Kreisverband „Junge Liberale Wolfsburg“ ist eine Untergliederung der JuLis – Junge Liberale Niedersachsen e.V.

§ 2 Grundsätze
Regelungen zu Grundsätzen, Mitgliedschaft Rechten und Pflichten ergeben sich aus der Landessatzung.

§ 3 Organe des Kreisverbandes
1. die Mitgliedervollversammlung,
2. die Mitgliederversammlung (im folgenden auch „Treffen“ genannt),
3. der Kreisvorstand

§4 Mitgliedervollversammlung
(1) Die Mitgliedervollversammlung trifft sich einmal jährlich oder auf Beschluss des Kreisvorstand oder auf Antrag der Mehrheit der bei einer Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
(2) Die Mitgliedervollversammlung hat folgende Aufgaben:
1. Wahl und Entlastung des Kreisvorstandes
2. Fassung von den Kreisvorstand bindenden Beschlüssen
3. Entscheidung über Satzungsänderungsanträge. Satzungsänderungsanträge bedürfen
2/3 der Stimen der anwesenden Mitglieder und werden nur wirksam bei Anwesenheit von 20% der Mitglieder des Kreisverbandes.
(3) Die Mitgliedervollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht (d.h. mindestens 2 Wochen vor der Versammlung) eingeladen wurden.
(4) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und der Kreisvorstand. Die Anträge sind zwei Wochen vor der Mitgliedervollversammlung beim Kreisvorstand einzureichen. Redeberechtit sind alle Mitglieder der Jungen Liberalen Wolfsburg und geladene Gäste. Wahlen und Satzungsänderungsanträge müssen in der Einladung angekündigt werden. Eine bevorstehende Mitgliedervollversammlung ist mindestens 14 Tage vorher anzukündigen. Die Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim, andere Wahlen und Abstimungen können in offner Weise erfolgen, sofern nicht mindestens ein Mitglied widerspricht. Sofern in dieser Satzung nichts anderes festgelegt ist, genügt bei Wahlen und Abstimungen die einfache Stimmehrheit zur Annahme. Die
Beschlüsse der Mitgliedervollversammlung sind zu protokolieren. Die Protokolle werden vom Kreisvorstand aufbwahrt.

§ 5 Mitgliederversammlung
Redeberechtigt sind alle Mitglieder. Gästen erteilt der Vorstand das Wort. Antrags- und Stimberechtit sind alle Mitglieder.
Anträge für den Landeskongress werden nur bei Anwesenheit von 15% der Mitglieder wirksam. Alle Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit, um angenommen zu werden.

§6 Kreisvorstand
(1) Der Kreisvorstand besteht aus folgenden, gleichberechtigten Posten:
1. Vorstandsvorsitzende/r
2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
3. Schatzmeister/in
4. Und bis zu zwei Beisitzern.
(2) Zu wählen sind die Posten des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters.
(3) Der Kreisvorstand verteilt in einer konstiuierenden Sitzung spezielle Aufgaben auf die gewählten Vorstandsmitglieder. Zu verteilen sind die Aufgaben „Betreuung von Neumitgliedern“ und „Öffentlichkeitsarbeit“.
(4) Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
(5) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann nach den Maßgaben des §4 eine Mitgliedervollversammlung einberufen werden.
(6) Alle Mitglieder des Kreisverbands Wolfsburg die eine Funktion im Landes- und/oder Bundesverband innehaben sind kooptierte Mitglieder des Kreisvorstands.